,,Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“³

Im Projektverbund Jugendhaus Friedrichshain e.V. werden verschiedene Gruppen- und Individualangebote der stationären Hilfen gem. § 34 angeboten.

Dabei wird dem aufsteigenden Prinzip gefolgt. Die Hilfeangebote bauen aufeinander auf, können miteinander kombiniert und verknüpft werden. Das Gesamtkonzept besteht darin, den öffentlichen Trägern und der zu betreuenden Klientel eine stufenweise Umsetzung des Verselbständigungsprozesses je nach Entwicklungsstand der Persönlichkeit, Bedürfnissen, Defiziten in der sozialen Kompetenz, der individuellen oder sozialen Benachteiligung bzw. je nach Hilfebedarf auf der Grundlage eines individuell zu erstellenden Hilfeplanes mit allen Beteiligten, in den jeweiligen Projekten bis hin zur Erlangung des Globalziels, Befähigung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung nach Beendigung der Jugendhilfe, anzubieten.

³ Vgl. § 1 SGB VIII.