Das pädagogische Leistungsangebot richtet sich an werdende und junge Mütter, die in der Lage sind, den Mindestanforderungen einer eigenständigen Lebensweise mit ihren Kindern gerecht zu werden sowie den eigenen Haushalt partiell führen können aber dennoch eine kontinuierliche fachkundige Beratung und Betreuung benötigen.

Zum einen handelt sich bei der Zielgruppe um junge Mütter/Schwangere mit Migrationshintergrund.

Zum anderen richtet sich dieses Angebot an junge deutsche Mütter/Schwangere.

In Einzelfällen können Jugendliche aufgenommen werden, die noch keine gesetzlichen Vertreter haben und vom Jugendamt gem. § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden.

Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Zuweisung des zuständigen Jugendamtes.

Kriterien für die Aufnahme sind:

  • der Wunsch, Hilfe anzunehmen
  • Achtung und Einhaltung der Regeln der Einrichtung,
  • Achtung, Respekt und Toleranz gegenüber den anderen Nationalitäten, gegenüber den Betreuern und den Mietern im Wohnumfeld
  • Bereitschaft zur Mitwirkung und Zusammenarbeit
  • ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fertigkeiten

Ausschlusskriterien sind:

  • Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung gegenüber Kindern Mitbewohnern, Betreuern in der Einrichtung, der Handel oder Konsum von Betäubungsmitteln in der Einrichtung oder die mutwillige Störung des Zusammenlebens führen zur sofortigen Entlassung.
  • Kindeswohlgefährdung und Herausnahme des Kindes durch das Jugendamt bei Gefahr in Verzug.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:

  • durch Gewaltbereitschaft auffällige junge Mütter/Schwangere
  • psychisch erkrankte und unter Hilfen nach § 35a fallende junge Mütter/Schwangere
  • nicht therapierte Drogenabhängige und junge Mütter/Schwangere die sich trotz eingehender Beratung nicht zum Entzug und zur Therapie bereit erklären bzw. eingeleitete Maßnahmen abbrechen.