Die Dauer der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Lebensalter, dem Grad der Verselbständigung und ist entwicklungsbedingt. In der Regelgruppe ist die Verweildauer mindestens bis zum 15. Lebensjahr oder bei Aufnahme ab dem 15. Lebensjahr bei Bedarf auf mindestens 6 Monate angelegt.

Die Dauer der Hilfe in den Gruppen mit geringerer Betreuungsdichte kann bis zum Wechsel in eine Wohngemeinschaft mit mindestens 15 Jahren, bis zur Volljährigkeit oder einem Wechsel in ein anderes Gruppen- oder Individualangebot betragen.