Zum einen handelt es sich bei der Zielgruppe in der Definition des KICK um ausländische Jugendliche die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind (auch als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF bezeichnet) sowie junge Erwachsene beiderlei Geschlechts.

Zum anderen handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit Migrationshintergrund.

Zur Zielgruppe gehören leistungsannehmende und motivierte, aktiv am Hilfeprozess teilnehmende Jugendliche und junge Erwachsene, die im Sinne unseres idealtypischen Leitbildes in die nächste Phase der Verselbständigung aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Zuweisung des zuständigen Jugendamtes.

Kriterien für die Aufnahme sind:

  • der Wunsch, Hilfe anzunehmen
  • Achtung und Einhaltung der Regeln der Einrichtung,
  • Achtung, Respekt und Toleranz gegenüber den anderen Nationalitäten, gegenüber den Betreuern
  • Bereitschaft zur Mitwirkung und Zusammenarbeit
  • Ein Mindestmaß an Sprachkompetenzen, um sich in den Dingen des täglichen Lebens ausdrücken zu können

Ausschlusskriterien sind:

  • Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung gegenüber Mitbewohnern, Betreuern in der Einrichtung, der Handel oder Konsum von Betäubungsmitteln in der Einrichtung oder die mutwillige Störung des Heimlebens führen zur sofortigen Entlassung.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:

  • durch Gewaltbereitschaft auffällige junge Menschen
  • psychisch erkrankte und unter Hilfen nach § 35a fallende junge Menschen
  • nicht therapierte Drogenabhängige und junge Menschen die sich trotz eingehender Beratung nicht zum Entzug und zur Therapie bereit erklären