In eigenen separaten Wohnungen, die vom Träger eigens dafür angemietet werden, erfolgt die Einzelbetreuung von jungen Menschen. Die Wohnungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und der Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt ausgewählt und vom Träger angemietet. Die Wünsche der jungen Menschen werden dabei, was Standort und Ausstattung betrifft, sofern sie realisierbar sind, berücksichtigt.
Die Platzzahl ist flexibel und richtet sich nach dem Bedarf. Idealtypisch wird von 7 Plätzen ausgegangen.
