Im Projekt Junges Wohnen II erfolgt die Betreuung gem. §§ 27 / 34 i.V. mit § 41 SGB VIII. Es handelt sich um Individualangebote mit geringerer Betreuungsdichte. Es ist ein Angebot im Rahmen der Einzelbetreuung junger Menschen, die in vom Träger angemieteten Wohnraum mit dem Ziel betreut werden, die Wohnung nach Beendigung der Jugendhilfe als Hauptmieter zu übernehmen.
