Die Konzeption der Individualangebot im Projekt Junges Wohnen II basiert auf einem systematischen, alltagsorientierten und realitätsbezogenen Ansatz. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen in der letzten Phase des Verselbständigungsprozesses auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensführung mit Volljährigkeit (Globalziel) oder bei Bedarf auch darüber hinaus, befähigt werden. Auf der Rechtsgrundlage der §§ 27, 34 i.V. mit § 41 SGB VIII erfolgt die Umsetzung der in den individuell aufgestellten Hilfeplänen vereinbarten Erziehungsziele. Dabei werden die soziokulturellen und individuellen Voraussetzungen zur Annahme und Umsetzung der Hilfe berücksichtigt.
Die realitätsbezogene pädagogische Arbeit wird auf die aktuelle Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen abgestimmt. Bei der Umsetzung dieses Individualangebotes sollen zur Erreichung des Globalziels die persönlichen, sozialen, materiellen und infrastrukturellen Ressourcen soweit entwickelt bzw. nutzbar sein, um den mit den jungen Menschen durchgeführten Hilfeplanprozesses erfolgreich zu beenden. Dazu erfolgt eine Vernetzung mit dem neuen Lebensumfeld.
Entsprechend unserer pädagogischen Ziele stehen für den jungen Menschen am Ende der Jugendhilfe folgende erreichten Ziele:
- die Übernahme der Wohnung als Hauptmieter,
- die Fähigkeiten, eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensführung zu realisieren
- eine klare Zukunftsperspektive zu haben,
- eine Schul- bzw. Ausbildungsperspektive zu haben.
Der Prozess, ,,ich werde selbständig“ ist abgeschlossen und der junge Mensch kann für sich feststellen, ,,ich bin selbständig“
