Zum einen handelt es sich bei der Zielgruppe in der Definition des KICK ausländische Kinder und ausländische Jugendliche die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind (auch als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF bezeichnet).

Zum anderen handelt es sich um Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund, aber auch um Kinder und Jugendlichen aus dem deutschen Bereich.

Zur Zielgruppe gehören leistungsannehmende und motivierte, aktiv am Hilfeprozess teilnehmende Kinder und Jugendliche sowie auch Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht oder noch nicht in der Lage oder bereit sind, Hilfen anzunehmen oder die angebotenen Hilfen punktuell verweigern.

Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Zuweisung des zuständigen Jugendamtes.

Kriterien für die Aufnahme sind:

  • der Wunsch, Hilfe anzunehmen oder der festgestellte Hilfebedarf
  • Achtung und Einhaltung der Regeln der Einrichtung,
  • Achtung, Respekt und Toleranz gegenüber den anderen Nationalitäten, gegenüber
    den Betreuern
  • ein Minimum an Bereitschaft zur Mitwirkung und Zusammenarbeit

Ausschlusskriterien sind:

  • Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung gegenüber Mitbewohnern, Betreuern in der Einrichtung, der Handel oder Konsum von Betäubungsmitteln in der Einrichtung oder die mutwillige Störung des Heimlebens führen zur sofortigen Entlassung

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind:

  • durch Gewaltbereitschaft auffällige junge Menschen
  • psychisch erkrankte und unter Hilfen nach § 35a fallende junge Menschen
  • nicht therapierte Drogenabhängige und junge Menschen die sich trotz eingehender Beratung nicht zum Entzug und zur Therapie bereit erklären