Die Dauer der Hilfe im Haus Lichtenberg wird durch die Entwicklung des Jugendlichen selbst bestimmt. Zum einen kann bei Erreichen des notwendigen Grades an Reife und Eigenverantwortlichkeit der Wechsel in eine sozialpädagogisch betreute Wohngemeinschaft erfolgen. Zum anderen kann in der Verselbständigungsgruppe die Betreuung bis zur Erlangung der Volljährigkeit und der anschließenden Überleitung zum Sozialamt erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine Hilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus erfolgen.