Die räumlichen und baulichen Voraussetzungen sind entsprechend der vorgeschriebenen Standards für jede Wohnung spezifisch. Es handelt sich in der Regel um Ein- oder Zweiraumwohnungen. Die Richtwerte für die Angemessenheit sind in den Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § SGB VII (AV-Wohnen) geregelt.
Die Projektleitung und ein zusätzlicher Treffpunkt für gruppenpädagogische Angebote befinden sich in der Alfredstraße 12 in 10365 Berlin.
